Musikschulordnung

Schulgeldtarife pro Semester   

1. Aufgabe

Die Musikschule Aarberg vermittelt Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen der Verbandsgemeinden der Musikschule Aarberg eine sorgfältige, fachlich fundierte musikalische Ausbildung.

2. Leitung

Die oberste Leitung steht dem Vorstand der Musikschule und des Vereins zu.
Die Musikschulleitung ist für die musikalische, fachliche und organisatorische Leitung verantwortlich.
Zur Besorgung der Verwaltungsgeschäfte steht ein Sekretariat zur Verfügung.

3. Fächer

Nach Bedarf und Möglichkeit werden folgende Unterrichtsfächer angeboten: Tasteninstrumente, Streichinstrumente, Blasinstrumente, Zupfinstrumente, Perkussion, Gesang, Musikalische Früherziehung, Eltern-Kind-Projekte, Gruppenmusizieren.

4. Unterricht

Der Unterricht wird regelmäßig in Einzellektionen, Kleingruppen und Großgruppen erteilt. Anfängerinnen und Anfänger können im ersten Jahr in Kurzlektionen von 30 Minuten unterrichtet werden.
Die Musikschule stellt geeignete Räume für den Unterricht zur Verfügung. Ortsansässige Lehrerpersonen können in Übereinkunft mit der Musikschulleitung und den Eltern auch in ihrer Wohnung unterrichten.

5. Schulzeit und Ferien

Das Schuljahr und die Ferien richten sich nach der Real- und Sekundarschule Aarberg. Das Schuljahr ist in zwei Semester à je 18 Lektionen unterteilt.

6. Anmeldung und Eintritt

Die Anmeldung erfolgt durch Ausfüllen eines Anmeldeformulars mit rechtsgültiger Unterzeichnung. Damit werden gleichzeitig die Bestimmungen der Musikschulordnung anerkannt.
Anmeldetermine sind der 1. Juni und der 1. Dezember. Anmeldungen werden jederzeit von der Musikschulleitung und vom Sekretariat entgegengenommen.
Der Eintritt erfolgt in der Regel auf Semesterbeginn.
Das 10er-Abo (nur für Erwachsene) und das Schnupper-Abo können monatlich begonnen werden.

7. Abmeldung und Austritt

Die Abmeldung muss jeweils bis spätestens 1. Juni oder 1. Dezember schriftlich erfolgen. Erfolgt keine Abmeldung, gilt der Schüler/die Schülerin für ein weiteres Semester als angemeldet und schuldet im Falle einer verspäteten Abmeldung 100 % des Schulgeldes.
Der Austritt kann nur auf Ende eines Semesters erfolgen. Bei vorzeitigem Austritt besteht kein Anspruch auf Rückvergütung. Ausnahmen können in besonderen Fällen (z.B. Abreise, Todesfall) vom Vorstand bewilligt werden, jedoch nur, falls der versäumte Unterricht mehr als vier Wochen beträgt.

8. Schülerinnen/Schüler

Schülerinnen/Schüler sind zum regelmäßigen und pünktlichen Besuch des Unterrichts verpflichtet. Die Verhinderung am Besuch des Unterrichts ist frühzeitig, spätestens aber am Vortag, der Lehrperson zu melden.
Die Lehrerpersonen sind nicht verpflichtet, von den Schülerinnen/Schülern abgesagte Lektionen nachzuholen. Bei schwerer Krankheit oder Unfall werden ab 6 Lektionen Ausfall, gegen Vorweisung eines Arztzeugnisses, 3 Lektionen nachgeholt. Die restlichen Lektionen gehen zu Lasten der Schülerinnen/ Schüler.
Schülerinnen/Schüler und deren Eltern erklären sich hiermit einverstanden, dass wohlwollende Bilder ohne Namenzuweisung über sie in den Medien, Zeitungen, Fernsehen und Internet, vor allem auf der Homepage der Musikschule Aarberg, veröffentlicht werden dürfen.

9. Lehrpersonen

Die Lehrpersonen erteilen die Stunden regelmäßig und in der vereinbarten Dauer im zugewiesenen Ort und Zimmer.
Ist eine Lehrperson verhindert, eine Lektion zur vereinbarten Zeit zu erteilen, ist sie verpflichtet, die Lektion vor- oder nachzuholen. Bei längerem Ausfall sorgt sie, bzw. die Musikschulleitung, für eine geeignete Vertretung.

10. Lehrmittel

Die Beschaffung der Lehrmittel und der Instrumente ist grundsätzlich Sache der Schülerinnen/der Schüler. Die Lehrpersonen beraten und helfen bei der Anschaffung.

11. Musizierstunden

Um den Schülerinnen/Schülern Gelegenheit zu geben, sich im Musizieren vor Publikum zu üben, werden regelmäßig Musizierstunden veranstaltet, an denen sich möglichst alle Lernenden einmal pro Jahr beteiligen sollten.

12. Schulgeld

Das Schulgeld wird nach dem jeweils gültigen Tarif zu Semesterbeginn in Rechnung gestellt. Besuchen mehrere Kinder der gleichen Familie den Unterricht, so gewährt die Musikschule einen Rabatt von 10 %. Kinder und Jugendliche haben Anrecht auf max. 60 Minuten Unterricht pro Woche. Ausnahmen müssen mit der Musikschulleitung abgesprochen werden.

13a. Stipendien

Lernenden der Musikschule Aarberg kann der Vorstand auf begründetes Gesuch hin, in folgenden Fällen ein Stipendium gewähren:                           

  • Schulgelder für Härtefälle
  • Wettbewerb (z.B. für die Mitnahme von Klavierbegleitenden)
  • Prüfungsgebühren und Zusatzunterricht für Prüfungs-Vorbereitung
  • Förderung begabter Schülerinnen/Schüler
13b. Schulgeldermäßigung

Eltern mit geringem steuerbarem Einkommen können bis zwei Monate nach Semesterbeginn, d.h. Ende September/Ende März, ein Gesuch um Schulgeldermäßigung einreichen.
Die nachfolgende Skala ist dafür maßgebend:                                                          

 1 Kind2 Kinder3 Kinder4 Kinder5 Kinder (und mehr)Rabatt
bis24000 2750031000  34500 38000  50 %
bis3550038000  4050043000 45500 25 %
über355003800040500 43000  45500  0 %  

Dem Gesuch ist eine Kopie der letzten gültigen Steuerveranlagung unter Angabe der Kinderzahl beizulegen. Die Ermäßigung wird nur Kindern gewährt, nicht aber Erwachsenen. Der Familienrabatt gemäß Art. 12 kann mit der Schulgeldermäßigung nicht kumuliert werden. Die Ermäßigung wird vom Vorstand gewährt und ist bis zu einem Jahr gültig.

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Die vorliegende Musikschulordnung tritt mit ihrer Genehmigung durch den Vorstand der Musikschule und des Vereins in Kraft und ersetzt alle bisherigen Musikschulordnungen. Gerichtsstand bei allfälligen Unstimmigkeiten ist Aarberg.